Zwei Namen sind untrennbar mit der Entwicklung des Fernsehens verbunden: Nipkow und von Ardenne. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte Nipkow die nach ihm benannte Nipkow-Scheibe. Sie beruhte auf der mechanischen Abtastung eines Bildes und dessen stroboskopischer Wiedergabe am anderen Ende der Leitung. Von Ardenne hingegen verwendete gleich zu Beginn der Forschung das Prinzip der Braun´schen Röhre. In einer Vakuumröhre werden Elektronen beschleunigt und hinterlassen auf einem Leuchtschirm einen Leuchtfleck, wenn sie dort auftreffen. Wird der Elektronenstrahl gesteuert, d. h. verdunkelt und abgelenkt, ist er in der Lage, Bilder zu zeichnen. Eine nach ähnlichem Prinzip aufgebaute Kamera erzeugt die Bilder, über Leitungen werden sie an den Empfängern gesendet. So entstand die erste Fernsehübertragungstechnik, die erstmals bei den Olympischen Spielen 1936 professionell genutzt wurde.
Geringe Reichweite
Das Fernsehen war technisch zwar geschaffen, seine Reichweite war jedoch stark begrenzt. Nur wenige exklusive prominente Teilnehmer konnten sich ein solches Gerät leisten. Man traf sich daher in sogenannten Fernsehstuben, in denen ein großes Gerät mit kleinem Bildschirm stand. Die Bildschirme hatten damals eine Diagonale von 23 cm, hatten ein flaues und kontrastarmes Bild. Die Sendeinhalte waren pioniermäßig. Es gab wenige Sendungen zu festgelegten Zeiten, die alle live waren. Eine Aufzeichnungstechnik gab es noch nicht. Es wurden beispielsweise Fernsehspiele aufgeführt, bei denen jeder Versprecher über den Sender ging. Alles aufgenommen mit einer stehenden Kamera, also mit einem unveränderlichen Blickwinkel. Dennoch war es für die wenigen Zuschauer ein Highlight.
Die Fernseherindustrie nimmt Fahrt auf
Firmen wie Grundig, Nordmende und Telefunken waren nach dem Krieg Pioniere der Entwicklung der Fernsehtechnik. Besonders Grundig lag es am Herzen, diese Technik für jedermann bezahlbar zu machen. So wurden nach und nach immer mehr Geräte produziert, die sich der Wirtschaftswunder-Mittelstand schon leisten konnte. Das Fernsehgerät wurde alltagstauglich. Mit der Umwandlung der Landesrundfunkanstalten der westdeutschen Länder in Rundfunk- und Fernsehanstalten wurde auch die inhaltliche Grundlage für einen stabilen Fernsehbetrieb geschaffen. Dank des öffentlich-rechtlichen Anspruches der Landessender wurde das Fernsehen rasch zu einem interessanten und vielseitigen Information- und Unterhaltungsangebot.
Die ARD wird gegründet
Die einzelnen Landesrundfunkanstalten waren einzeln nicht in der Lage, ein 24 stündiges bundesweites Fernsehprogramm zu produzieren. Es musste ein Zusammenschluss her, die ARD wurde gegründet. Von Anfang an wurde sie als öffentlich-rechtliche Medienanstalt aufgebaut. Öffentlich bedeutet, dass nicht einzelne private oder staatliche Interessen die Sende- und Informationspolitik des Senders bestimmen, sondern öffentlich kontrollierte Gremien. Diese Lehre hatte man aus dem Missbrauch des Rundfunks in der Nazizeit gezogen. Die ARD war nun finanziell und inhaltlich in der Lage, für ganz Deutschland ein professionelles ganztägiges Fernsehprogramm zu erstellen. Es wurden Studios gebaut, Senderketten geschaffen, Korrespondentennetze errichtet. Die einzelnen Sender der ARD produzieren nach wie vor zu regionalen Themen oder haben die Hoheit über bestimmte Sendungen, wie zum Beispiel der NDR bei der Tagesschau. Das Zweite Deutsche Fernsehen folgte wenig später.
Es gab noch ein anderes Medienrechtssystem
In der DDR ging man einen anderen Weg. Nach dem Muster des sowjetischen Staatsfernsehens wurde eine einzige Medienanstalt geschaffen, das Fernsehen der DDR. Hier ging es nicht um Öffentliche und schon gar nicht um rechtliche Interessen, sondern einzig und allein um die Verbreitung der Staatspropaganda.
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